Personensuche

Personensuche und Rückführung von Personen

Kindesrückführung, Kindesrückentführung

Sehr oft zeichnet sich Kindesentzug im Vorfeld ab. Vor einer Kindesentführung wird die Absicht derer häufig durch einen Elternteil unterschwellig angedeutet oder gar ausdrücklich erklärt oder sogar damit gedroht Sollte bei Ihnen der Verdacht dahingehend aufkommen, holen sie sich professionelle Hilfe im Vorfeld.

Eine Kindesrückführung oder ein Rückführungsverfahren kann unter Umständen sehr viel Zeitaufwand und einen hohen finanziellen Aufwand mit sich führen, ganz abzusehen von der gesundheitlichen und seelischen Belastung für den von der internationalen Kindesentführung betroffenen Elternteil. Hierbei darf natürlich nicht die Belastung des entzogenen Kindes außer Acht gelassen werden, welche sehr oft eine soziale Verschlechterung mit sich führt.

Die Begriffe Kindesrückführung und Kindesrückentführung bzw. schlicht Rückentführung, unterscheiden sich marginal durch die Abgrenzung zwischen „legal“ und „illegal“. Wobei „illegal“ nicht zwangsläufig mit einer Straftat einhergeht.

Fälscherlicherweise werden nicht selten die Begriffe, wie Rückführung, Rückentführung sowie Kindesrückentführung unter dem Sammelbergriff Kindesrückführung genannt.

Kindesrückführung

Von einer reinen Kindesrückführung spricht man im Zusammenhang mit einer „legalen“ Rückführung infolge von einem Kindesentzug oder einer Kindesentführung ins Ausland, welchem internationale Abkommen zur Kindesrückführung zugrunde liegen. Hierzu zählen das Haager Abkommen oder das Europäische Übereinkommen zum Kindesentzug. Durch Antragstellung wird hier von Amt wegen im Rahmen dieser Abkommen eine Kindesrückführung in die Wege geleitet. Anders verhält sich dies bei einer Kindesrückentführung.

Kindesrückentführung oder Rückentführung

Bei einer internationalen Kindesentführung in ein Land außerhalb des Haagener Abkommens stehen betroffene meist ohne greifbare Hilfe der Behörden da. Die rechtlichen Möglichkeiten bei einer Entführung in einen Nichtvertragsstaat der genannten Abkommen sind sehr beschränkt. Dies ergibt sich daraus, dass die Bundesrepublik Deutschland keine rechtlichen Möglichkeiten hat bei der Regierung des betroffenen Staates eine Herausgabe des Kindes zu verlangen.

Letztlich bleibt Ihnen hierzu meist nur der Weg der „illegalen“ Kindesrückführung. Diese setzt voraus, dass das Kind deutscher Staatsbürger ist und das der in Deutschland lebende Elternteil über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht verfügt.

Somit ist die Legalität einer Kindesrückentführung zwar nicht gewährleistet, bleibt in Deutschland und dem Schengener Raum jedoch straffrei, da der Tatbestand des Kindesentzug nach §235 StgB aufgrund des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht erfüllt wird. Sie bewegen sich somit innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und dem Schengen Raum legal.

Einzig das Land, aus welchen das Kind Rückentführt wurde sollte nicht mehr besucht werden. Ausnahme in Bezug auf eine Kindesrückentführung bleibt natürlich eine Rückführung aus einem Land, in welchem zuvor ein Rückführungsantrag nach dem Haagener Abkommen gescheitert ist oder abgelehnt wurde.

Bei einem internationalen Kindesentzug außerhalb der o.g. Vertragsstaaten ist es daher unabdingbar schnell professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn es um eine Kindesrückführung geht.

Personensuche

Das Gebiet der Personensuche ist allumfassend. Immer noch gibt es Vermisste aus dem Zweiten Weltkrieg. Viel aktueller sind allerdings die Fälle aus den Jugoslawienkriegen. Oder was ist mit dem Ehemann, der mal schnell Zigaretten holen wollte und nicht wiederkam? Schreckliche Schicksale bei der Personensuche gibt es, wenn Kinder oder Teenager, die von zu Hause ausgerissen sind, vermisst werden. Kinder werden manchmal von Vätern, die kein Sorgerecht besitzen, entführt. Dies kann unsere Personensuche nicht nur in andere Kulturkreise, sondern sogar ins Ausland führen.

Immer wieder kommt es vor, dass Menschen scheinbar auf „spurlose Weise“ verschwinden. Manchmal verstreicht einfach die Zeit, entfernte Familienangehörige verlieren sich aus den Augen und müssen wegen einer plötzlich eingetretenen Erbschaft gefunden werden. Vielleicht möchten Sie auch bloß einen alten Freund oder Verwandten ausfindig machen, weil der Kontakt über die Jahre eingeschlafen ist.

Weiterhin verschwinden Personen, zum Teil mit großer krimineller Energie, wenn es sich um einen säumigen Schuldner (Mietbetrug) auf der Flucht handelt. Immer wieder kommt es vor, dass sich Menschen in großem Stil bei, Bekannten oder Geschäftspartnern Geld leihen, ohne ihre Schulden anschließend zurückzuzahlen. Nicht selten verschwinden diese Schuldner dann vollständig von der Bildfläche.

Wie auch in Fällen von Kindern und Jugendlichen und auch Erwachsenen, welche meist aufgrund von Kurzschlussreaktionen, einfach „ausreißen“ und dann verschwinden. In fast allen Fällen dieser Art, hindert später nur der Stolz die Ausreißer daran, wieder nach Hause zurück zu kommen. Bei frühzeitiger Feststellung des neuen Aufenthaltsortes können in den meisten Fällen diese Personen vor weiterem Schaden bewahrt werden und wieder nach Hause zurück geführt werden.

Wir von Schleiver´s Sicherheitsunternehmen, Detektei, Sicherheitsmanagement sind erst dann zufrieden, wenn alle Beteiligten glücklich sind. Einen Mann, der nach dem „Zigaretten holen“ nicht mehr nach Hause zurückkommen will, werden wir allerdings auch mit unserer Personensuche nicht dazu zwingen können.

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